Seit 1994 arbeitet an unserer Berufsschule der Förderverein „Freundeskreis des Beruflichen Schulzentrums für Wirtschaft III Dresden e.V.“ (jetzt Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft „Franz Ludwig Gehe“). Dieser Förderverein bezweckt den Zusammenschluss aller Berufsschulfreunde, die gewillt sind, Ansehen und Effizienz des BSZ für Wirtschaft „Franz Ludwig Gehe“ zu fördern.

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Zweck des Vereins ist

die Schaffung wirtschaftsnaher Beziehungen zwischen dem BSZ und den örtlichen Handelsunternehmen sowie Institutionen zum Zweck der aktuellen fachlichen Information und der gegenseitigen Fortbildung,
die Unterstützung der Schule bei der Beschaffung von Lehr-, Unterrichts- und sonstigen Ausstattungsmitteln über die öffentlichen Mittel hinaus,
die Förderung der Schulgemeinschaft z.B. durch kulturell/sportliche Schulveranstaltungen und Unterstützung sozial schwacher Schüler sowie
die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit durch Informationsveranstaltungen sowie Kontaktpflege zu ehemaligen Auszubildenden, Schülern, Lehrern, Gönnern und Freunden.

Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mindestbeitrag für Einzelpersonen und juristische Personen wird vom Vorstand festgelegt und beschlossen. Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet. Beitragsnachlass aus sozialen Gründen ist möglich. Momentan gelten folgende Beitragssätze (jährlich):

  • Unternehmen: 70,00 EUR
  • Erwachsene: 12,00 EUR
  • Schüler/Azubis: 2,00 EUR
  • Rentner: 4,00 EUR

Mitgliedsbeiträge und freiwillige Zuwendungen sind vom Finanzamt als „förderungswürdig“ anerkannt und als „steuerbegünstigt“ abzugsfähig.

Die Mitgliedschaft erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung. Sie ist vom Vorstand zu bestätigen. Die Mitgliedschaft erlischt
– durch eine schriftliche Austrittserklärung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres,
– beim Tode von Einzelpersonen oder
– bei der Auflösung juristischer Personen.

Ein Ausschluss aus dem Verein ist zulässig, wenn ein Mitglied

– gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins grob verstößt oder
– trotz Mahnung mehr als ein Jahr mit dem Beitrag im Rückstand ist.